DGUV Information 213-546 - Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Selektivität

Das Verfahren ist selektiv nach den in den Abschnitten 4.2 und 4.3 genannten Kriterien für Chrysotilfasern, Amphibolasbestfasern, Calciumsulfatfasern, gegebenenfalls Produktfasern und sonstige anorganische Fasern.

Fehlinterpretationen, insbesondere bei der Identifizierung von Asbestfasern, sind möglich, wenn

  • in den Arbeitsbereichen Silikatfasern mit einer asbestähnlichen Elementzusammensetzung Verwendung finden,

  • die Fasern kontaminiert sind (z. B. bei Mörtel, Farb- und Anstrichmassen, Asbestzement, Magnesiumestrich und somit zusätzliche Peaks auftreten können),

  • nicht faserförmige Partikel in unmittelbarer Nähe der Fasern liegen (dichte Belegung, Grobstaubpartikel, kettenförmige Rauchpartikel, insbesondere Schweißrauche, Tabakrauch),

  • durch ungleichmäßige Partikelbelegung des Filters (hervorgerufen durch z. B. hohe Luftfeuchtigkeit bei der Probenahme, Anwesenheit von Nebel bzw. Tröpfchenaerosolen in der Probenluft).