DGUV Information 213-546 - Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Bildung von Mittelwerten

In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, aus zwei oder mehreren Messwerten einen Mittelwert zu bildenccc_1389_08.jpg. Hierzu benötigt man die Faserzahl ni (gefundene Fasern) und das ausgewertete Probeluftvolumen Vi jeder einzelnen Probe. Dafür werden mehrere Einzelwerte zusammengefasst, indem die Faserzahlen ni und die ausgewerteten Probeluftvolumina Vi aufsummiert werden.

Das ausgewertete Probeluftvolumen Vi einer Probe berechnet sich anhand der ausgewerteten Fläche einer Probe (siehe auch Abschnitt 4.7).

Vi = V · N · a
A

Es gilt dann

ccc_1389_09.jpg

und für die Nachweisgrenze

ccc_1389_24.jpg

Zur Berechnung des 95 %-Vertrauensbereiches werden die Werte Σ ni und Σ Vi verwendet.