DGUV Information 213-546 - Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Analysenbericht

Die Grundlage für die Erstellung des Analysenberichtes ist das in Anlehnung an [1] und [2] während der Auswertung geführte Auswerteprotokoll (Urprotokoll), bei dem zu allen gefundenen Fasern die Elemente aufzuführen sind.

Neben den bereits in DIN EN 17025 aufgeführten Angaben muss der Analysenbericht mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Daten zur Auswertung (effektive Filterfläche, Fläche und Anzahl der ausgewerteten Bildfelder, Bildfeldvergrößerung, Name des Sachbearbeiters),

  • Angabe der verwendeten REM/EDXA-Systeme,

  • Hinweis auf das angewandte Analysenverfahren (hier: BGI/GUV-I 505-46),

  • Analysenergebnis, bestehend aus Faseranzahlkonzentrationen, Zahl der gefundenen Fasern (unterteilt nach Faserart Chrysotil, Amphibolasbest, Calciumsulfat, gegebenenfalls Produktfasern, sonstige anorganische Fasern und, wenn gewünscht, auch organische Fasern), Nachweisgrenze und 95 %-Vertrauensbereich;

  • gegebenenfalls Bemerkungen (z. B. zu Fasern mit D < 0,2 µm, Faserbüscheln und Fasern mit D > 3 µm).

Zusätzlich können Abbildungen und Spektren der untersuchten Fasern zweckdienlich sein.