DGUV Information 213-544 - Verfahren zur Bestimmung von Kohlenstoff im Feinstaub – anwendbar für partikelförmige Dieselmotor-Emissionen in Arbeitsbereichen –

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.4 - 4 Auswertung

Die Gesamtkohlenstoffmasse in der Probe wird nach Formel (1) errechnet:

bgi-505-44_formel01.jpg    (1)

Die Konzentration des Gesamtkohlenstoffs in der Probeluft errechnet sind dann nach Formel (2):

bgi-505-44_formel02.jpg    (2)

Es bedeuten:

mTC= Gesamtkohlenstoffmasse in der Probe in mg,
x= verbrauchte elektrische Ladung, ausgedrückt in Impulsen,
bgi-505-44_formel03.jpg= mittlerer Filterblindwert, ausgedrückt in Impulsen,
k= coulometrischer Faktor, ausgedrückt in mg/Impuls,
cTC= Massenkonzentration des Gesamtkohlenstoffs in mg/m3,
V= Probeluftvolumen in m3.