DGUV Information 213-541 - Verfahren zur Bestimmung von Holzstaub

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Abschnitt 3 - Analytische Bestimmung

Die Leer- und Rückwägungen der Glasfaserfilter sind in einem Raum mit weitgehend konstantem Klima durchzuführen. Die direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden (z.B. Raum in Nordseite des Gebäudes). Die Waage muss erschütterungsfrei und möglichst nicht in Nähe von Fenstern, Türen oder Heizkörpern aufgestellt werden. Erschütterungsfreie Wägungen sind möglich, wenn die Waage auf einem geeigneten Wägetisch oder einer Platte aus geschlossenem Schaumstoff (z.B. Polyethylen) steht. Zwischen Waage und Schaumstoffplatte ist eine stabile metallische Auflagefläche anzubringen.

Raumtemperatur und relative Luftfeuchte sind regelmäßig zu überprüfen, da Filterbehandlung und Wägung bei relativen Luftfeuchten zwischen 30 und 60 % und bei Raumtemperaturen zwischen 18 und 25 °C erfolgen sollen.

Vor jeder Wägung sind die Filter wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, zu konditionieren. Ergänzend zur Bestimmung der Staubkonzentration (Abschnitt 3.2) kann eine Bestimmung des nicht veraschbaren Anteils erfolgen (Abschnitt 4). Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn in Arbeitsbereichen neben Holzstaub auch relevante Anteile anderer Stäube auftreten. Eine ausführliche Erläuterung zu Lagerung, Transport, Konditionierung und Wägung der Filter findet sich in [5].

Von besonderer Bedeutung bei der Wägung ist die Berücksichtigung des Einflusses der relativen Feuchte. Dies kann auf drei Wegen erfolgen:

  • Mitführen von Blindfiltern bei der Probenahme (Berechnung der Bestimmungsgrenze anhand der mittleren Massedifferenz von Rückwaage und Leerwaage)

  • Verwendung von Laborblindfiltern (Berücksichtigung der mittleren relativen Masseänderung der Laborblindfilter zwischen Leer- und Rückwaage bei den Proben)

  • Kalibrierung mit Klimadaten (rechnerische Berücksichtigung der durch Versuchsreihen ermittelten Abhängigkeit von Filtermasse und relativer Feuchte).