DGUV Information 213-537 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher ZH 1/120.37)

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Abschnitt 1.1 - 1 Zusammenfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Acrylamid im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Mit Hilfe einer Pumpe, die von einer Person mitgeführt wird oder die ortsfest angebracht ist, wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Kieselgel gefülltes Glasröhrchen gesaugt. Anschließend wird das adsorbierte Acrylamid nach beendeter Probenahme mit Phosphorsäure, c(H3PO4) = 0,033 mol/l, eluiert und flüssigkeitschromatographisch bestimmt.

Die absolute Nachweisgrenze beträgt 6 ng Acrylamid.

Die relative Nachweisgrenze beträgt 0,003 mg/m3 an Acrylamid für 100 l Probeluft, 10 ml Probelösung und 200 μl Injektionsvolumen.