DGUV Information 213-537 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher ZH 1/120.37)

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Abschnitt 04.5.2 - Bestimmungsgrenze

Die Nachweis- und Bestimmungsgrenze wurde aus dem Signal/Rausch-Verhältnis der Grundlinie des Chromatogramms ermittelt. Zur Berechnung der Nachweisgrenze wird das 3-fache Rauschen, zur Berechnung der Bestimmungsgrenze das 10-fache Rauschen zugrundegelegt.

Die absolute Bestimmungsgrenze beträgt 0,1 ng Acrylamid.

Die relative Bestimmungsgrenze liegt für Acrylamid bei 1 µg/m3 für 120 l Probeluft, 2 ml Elutionsvolumen und 2 µl Injektionsvolumen.