DGUV Information 213-536 - Verfahren zur Bestimmung von N-Nitrosodiethanolamin

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Abschnitt 2 - 2 Probenahme

Die Probenahme richtet sich nach den unter Abschnitt 1.1 genannten Bedingungen. Die Probenträger dürfen nur innerhalb von 10 Tagen nach der Imprägnierung verwendet werden. Die Probenahmedauer soll nicht mehr als zwei Stunden betragen.

Nach der Probenahme wird das beaufschlagte Filter wieder in der Polyethylen-Schutzhülle aufbewahrt (siehe Abschnitt 1.3). Die analytische Bestimmung soll innerhalb von 7 Tagen erfolgen (im Dunkeln und kühl lagern) [2].