DGUV Information 213-531 - Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Fasern - Lichtmikroskopisches Verfahren -

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Durchführen der Probenahme

Bei der Manipulation der Filter ist eine Berührung mit bloßen Fingern zu vermeiden. Der Probenahmekopf mit eingelegtem Messfilter (z. B. 25 mm Durchmesser) wird unmittelbar vor Beginn der Probenahme geöffnet. Bei Verwendung von Filterkassetten (z. B. 37 mm Durchmesser) werden diese unmittelbar vor Probenahmebeginn geöffnet und in den Probenahmekopf eingelegt. Hierbei ist eine Berührung der Filteroberflächen zu vermeiden. Die Probenahme erfolgt mit offener Filterhalterung und nach unten weisendem Ansaugtubus.

Vor Beginn der Probenahme wird der Volumenstrom so eingestellt, dass je cm2 effektiver Filterfläche 0,24 bis 0,3 l/min (entsprechend 4 cm/s bis 5 cm/s Filteranströmgeschwindigkeit) gefördert werden. Beispielsweise wird bei Verwendung eines Filterhalters mit 30 mm effektivem Durchmesser ein Luftvolumenstrom von 1,7 l/min bis 2,1 l/min benötigt. Der spezifische Volumenstrom soll 0,24 l/(cm2 · min) nicht unterschreiten. Im Einzelfall (z. B. bei hohen Staubkonzentrationen) kann die Filteranströmgeschwindigkeit auf bis zu 2 cm/s abgesenkt werden. Nur wenn keine Grobstaubpartikel in der Luft im Arbeitsbereich erwartet werden, kann empfohlen werden, den spezifischen Volumenstrom zu erhöhen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Filter nicht durch den erhöhten Strömungswiderstand deformiert oder beschädigt wird. Die Messung des Probeluftvolumenstroms erfolgt für das komplette Probenahmesystem (mit Messfilter und ggf. Stützfilter bestücktem Probenahmekopf, Schlauchverbindung und Pumpe) mit Hilfe eines geeigneten und kalibrierten Durchflussmessgerätes (z. B. Schwebekörperdurchflussmesser). Die Durchflussrate darf am Ende der Probenahme um nicht mehr als 10 % von der anfänglichen Durchflussrate abweichen. Für die Berechnung des Probeluftvolumens wird der Mittelwert aus Anfangs- und Endvolumenstrom herangezogen.

Die Dauer der Probenahme richtet sich bei gegebenem Volumenstrom nach der Staubkonzentration. Keinesfalls darf die Belegung zu dicht werden - das auf dem Filter aufgedruckte Gittermuster (sofern vorhanden) bzw. die weiße Filteroberfläche muss zum Ende der Probenahme noch deutlich sichtbar sein. Zu dichte Filterbelegungen sind nicht quantitativ auswertbar. In der Regel erhält man für eine Probenahmedauer von 2 bis 3 h bei einer Filteranströmgeschwindigkeit von 5 cm/s in Arbeitsbereichen eine auswertbare Filterbelegung. Bei nur geringen Staubkonzentrationen ohne Grobstaubpartikel sind eine Probenahmedauer auch von 8 Stunden und länger oder eine höhere Filteranströmgeschwindigkeit möglich (siehe oben). Im Zweifelsfall können mehrere Filter mit gestaffelter Probenahmedauer (z. B. 1 h, 2 h, 4 h usw.) belegt werden, so dass darunter mindestens eine auswertbare Probe erwartet werden kann. Im Ausnahmefall kann es unvermeidlich sein, eine Probenahmedauer von weniger als einer Stunde zu wählen, z. B. bei hohen Staubkonzentrationen, vielen Grobstaubpartikeln. Bei Kurzzeitexpositionen sollte angestrebt werden, denselben Probenträger während mehrerer gleichartiger Kurzzeitphasen einzusetzen, um vertretbare Nachweisgrenzen (siehe Abschnitt 5.2) zu bekommen. Man erhält dann einen Mittelwert für die Kurzzeitexposition. Wenn nur eine einzelne Kurzzeitexposition auftritt, wird empfohlen, diese durch eine Probenahme von mindestens 1 h zu erfassen.

Unmittelbar nach Beendigung der Probenahme werden die Probenahmeeinrichtung abgeschaltet, die Probenahmedauer und die übrigen Daten zur Probenahme notiert und die Filterkassette mit dem beaufschlagten Messfilter entnommen und staubdicht verschlossen. Ort, Zeit und Dauer der Probenahme sind so zu wählen, dass die Exposition repräsentativ erfasst wird.