DGUV Information 213-529 - Verfahren zur Bestimmung von Antimontrioxid

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Selektivität

Die angegebenen Bedingungen haben sich zur Bestimmung von Antimon in der Praxis bewährt. Das Verfahren ist weitgehend spezifisch für Antimon(III)-Verbindungen. Bei Anwendung des beschriebenen Aufschlussverfahrens wird fünfwertiges Antimon nur in vernachlässigbaren Mengen gelöst. Außerdem bildet sich das entsprechende Hydrid aus der Oxidationsstufe III des Antimons wesentlich schneller als aus fünfwertigem Antimon.

Das Verfahren ist für Antimon spezifisch. Bei der Atomisierung im Graphitrohr gibt es im Gegensatz zu der im Quarzrohr keine Störungen durch Arsen, Selen oder Wismut.