DGUV Information 213-528 - Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Epoxypropan (Propylenoxid)

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Abschnitt 1.2.4 - B 4 Auswertung

  1. B 4.1

    Kalibrierung

    Von den unter Abschnitt 1.2 beschriebenen Kalibrierlösungen werden jeweils 2 ml in den Gaschromatographen eingespritzt. Durch Auftragen der ermittelten Peakflächen über die in den jeweiligen Kalibrierlösungen enthaltenen 1,2-Epoxypropanmassen in µg wird die Kalibrierkurve erstellt und die Linearität überprüft.

    Der Kalibrierfaktor f wird mit Hilfe der erhaltenen Peakflächen von 1,2- Epoxypropan und des internen Standards Cyclohexan aus den Kalibrierlösungen nach Formel (1) ermittelt:

    (1) bgi-505-28_formel02.jpg

    Es bedeuten:

    f= Kalibrierfaktor für 1,2-Epoxypropan,
    F= Peakfläche des 1,2-Epoxypropans aus der jeweiligen Kalibrierlösung,
    Fis= Peakfläche des Cyclohexans aus der jeweiligen Kalibrierlösung,
    m= Masse des 1,2-Epoxypropans in µg in 2,5 ml der jeweiligen Kalibrierlösung,
    mis= Masse des Cyclohexans in µg in 2,5 ml der jeweiligen Kalibrierlösung.

    Der Kalibrierfaktor ist für alle Verdünnungen ungefähr gleich. Der Mittelwert f ist für die Berechnung des Analysenergebnisses zu verwenden.

  2. B 4.2

    Berechnen des Analysenergebnisses

    Die Berechnung der Massenkonzentration an 1,2-Epoxypropan in der Probeluft in mg/m3 erfolgt nach der Formel (2):

    (2) bgi-505-28_formel03.jpg

    Für die Errechnung der Volumenkonzentration cV in ml/m3 gilt, bezogen auf 20 °C und 1013 hPa:

    (3) cV = 0,414 · cm

    Es bedeuten:

    cm= Massenkonzentration von 1,2-Epoxypropan in der Probeluft in mg/m3,
    cV= Volumenkonzentration von 1,2-Epoxypropan in der Probeluft in ml/m3 (ppm),
    V= Probeluftvolumen in l,

    bgi-505-28_formel04.jpg = mittlerer Kalibrierfaktor für 1,2-Epoxypropan,

    1. n

      = Wiederfindungsrate.