DGUV Information 213-527 - Verfahren zur Bestimmung von Ethylenoxid

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Verfahren zur Bestimmung von Ethylenoxid
(DGUV Information 213-527)

Information

ccc_1368_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2019

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106, Gaschromatographie nach ThermodesorptionVerfahren 06
Kurzfassung
Geräte und Chemikalien1
Geräte1.1
Chemikalien1.2
Prüfgase und Kalibrierstandards1.3
Probenahme2
Analytische Bestimmung3
Probenaufbereitung und Analyse3.1
Gaschromatographische Arbeitsbedingungen3.2
Auswertung4
Kalibrierung4.1
Berechnung des Analysenergebnisses4.2
Beurteilung des Verfahrens5
Präzision und Wiederfindung5.1
Durchbruchsvolumen5.2
Bestimmungsgrenze5.3
Lagerfähigkeit5.4
Selektivität5.5
Messunsicherheit5.6
Literatur6
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Desorption und Derivatisierung mit BromwasserstoffsäureVerfahren 07
Kurzfassung
Geräte und Chemikalien1
Geräte1.1
Chemikalien1.2
Lösungen1.3
Probenahme2
Analytische Bestimmung3
Probenaufbereitung und Analyse3.1
Gaschromatographische Arbeitsbedingungen3.2
Auswertung4
Kalibrierung4.1
Berechnung des Analysenergebnisses4.2
Beurteilung des Verfahrens5
Präzision und Wiederfindung5.1
Bestimmungsgrenze5.2
Lagerfähigkeit5.3
Selektivität5.4
Messunsicherheit5.5
Literatur6
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Dampfraumgaschromatographie (DRGC) mit massenselektivem Detektor Verfahren 04
Kurzfassung
Geräte, Chemikalien und Lösungen1
Geräte1.1
Chemikalien und Lösungen1.2
Probenahme2
Analytische Bestimmung3
Probenaufbereitung und Analyse3.1
Gaschromatographische Arbeitsbedingungen3.2
Auswertung4
Kalibrierung4.1
Berechnung des Analysenergebnisses4.2
Beurteilung des Verfahrens5
Präzision und Wiederfindung5.1
Bestimmungsgrenze5.2
Selektivität5.3
Bemerkungen6
Literatur7

Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

Verfahren 06

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106, Gaschromatographie nach Thermodesorption

Ethylenoxid - 06 - GC

(erstellt: November 2017)

Verfahren 07

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Desorption und Derivatisierung mit Bromwasserstoffsäure

Ethylenoxid - 07 - GC

(erstellt: Dezember 2019, ersetzt Verfahren 02)

Eingeschränkt geeignete Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 5)

Verfahren 04

eingeschränkt geeignet - Kategorie E2 1)

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Dampfraumgaschromatographie (DRGC) mit massenselektivem Detektor

Ethylenoxid - 04 - DRGC/MS

(erstellt: Oktober 2006)

Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen siehe Seite 5)

Verfahren 01

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Dampfraumgaschromatographie

Ethylenoxid - 01 - DRGC

oder Gaschromatographie nach Elution

Ethylenoxid - 01 - GC

(erstellt: Mai 1985; zurückgezogen)

Verfahren 02

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Desorption und Derivatisierung mit Bromwasserstoffsäure

Ethylenoxid - 02 - GC

(erstellt: Januar 1989, zurückgezogen)

Verfahren 03

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Amberlite XAD-4, Gaschromatographie nach Thermodesorption

Ethylenoxid - 03 - GC

(erstellt: Mai 1993, zurückgezogen)

Verfahren 05

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Polymerharz XAD-4, Gaschromatographie nach Thermodesorption

Ethylenoxid - 05 - GC (Thermodesorption)

(erstellt: Oktober 2006, zurückgezogen)

Erläuterungen zur Gültigkeit

Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:

E1:Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
E2:Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen
E3:Die Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damals voll gültigen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.

Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.

Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.

Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.XX und von 1999 bis 2014 unter der Nummer BGI 505-XX bzw. BGI/GUV-I 505-XX veröffentlicht.

Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der Reihe der DGUV Information 213-500 finden Sie unter https://analytik.bgrci.de

Bestimmungsgrenze zur Überwachung der aktuellen Akzeptanzkonzentration nicht ausreichend