DGUV Information 213-526 - Verfahren zur Bestimmung von 1,3-Butadien

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenze wurde aus dem Verhältnis von Messsignal und Rauschpegel der Grundlinie ermittelt. Dabei wurde ein Signal-/Rauschpegelverhältnis von 10 zugrunde gelegt.

Die absolute Bestimmungsgrenze pro Röhrchen liegt für 1,3-Butadien bei 0,5 µg. Dies entspricht bei einem Probeluftvolumen von 20 l und einem Desorptionsmittelvolumen von 5 ml einer relativen Bestimmungsgrenze von 0,025 mg/m3.