DGUV Information 213-519 - Verfahren zur Bestimmung von Ethylenimin

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Abschnitt 1 - 1 Zusammenfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Ethylenimin im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch eine mit einer Lösung von Folins Reagenz (1,2-Naphthochinon-4-sulfonat) beschickte Waschflasche gesaugt. Ethylenimin reagiert in der Lösung zu 4-(1-Aziridinyl)-1,2-naphthochinon. Das Reaktionsprodukt wird nach beendeter Probenahme mit Chloroform extrahiert.

Die Bestimmung erfolgt mittels HPLC.

Unter den Bedingungen in der Praxis beträgt die absolute Nachweisgrenze 10 ng Ethylenimin.

Die relative Nachweisgrenze beträgt 0,1 ml/m3 (ppm)  bgi-505-19_bild01.jpg  0,2 mg/m3 an Ethylenimin für 50 l Probeluft.