DGUV Information 213-501 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylnitril

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Abschnitt 6 - 6 Bemerkungen

Die beaufschlagten Röhrchen können ohne Verlust von adsorbiertem Acrylnitril vierzehn Tage bei Raumtemperatur gelagert werden.

Die Desorption der Aktivkohleröhrchen mit dem verwendeten Desorptionsmittel erfolgt nicht quantitativ und ist abhängig von der auf der Aktivkohle abgeschiedenen Masse von Acrylnitril. Weiterhin ist der Desorptionsgrad abhängig von der verwendeten Aktivkohle. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, analog dem beschriebenen Verfahren die Kalibrierung mit Lösungen durchzuführen, in denen sich jeweils die Füllung eines Adsorptionsröhrchens der für die Probenahme verwendeten Aktivkohlecharge befindet.

Bei der Abwesenheit von Störkomponenten kann auf die Verwendung der Doppelkapillartechnik verzichtet werden.