Abschnitt 2.2 - 2.2 Voraussetzungen
2.2.1
Verantwortung des Unternehmers/der Unternehmerin
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin sollte nur solche Personen auswählen und qualifizieren, die die in Abschnitt 2.1.3 genannten Voraussetzungen erfüllen.
2.2.2
Voraussetzungen der ausgewählten Personen
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge
Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können
Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Umsicht