DGUV Information 213-020 - Auswahl und Qualifizierung von Betonpumpenmaschinisten

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Anhang 2 - Vorschriften und Regeln

Nachstehend sind insbesondere die in die Ausbildung einzubeziehenden Vorschriften und Regeln des Staates und der gesetzlichen Unfallversicherung aufgeführt.

Es ist zweckmäßig, in die Ausbildung weitere einschlägige Regeln der Technik einzubeziehen.

1. Gesetze, Verordnungen

(Bezugsquelle: Gesetze im Internet)

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Produktsicherheitsgesetz

  • Betriebsicherheitsverordnung

  • Maschinenverordnung

  • Straßenverkehrsordnung

2. Unfallverhütungsvorschriften

(Bezugsquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, publikationen.dguv.de)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

3. Weitere Informationen

  • Betriebsanleitungen der Betonpumpenhersteller

  • Sicherheitshandbuch "Förder- und Verteilermaschinen für Beton" des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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