DGUV Information 208-026 - Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren

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Abschnitt 4.10 - 4.10 Anforderungen an Karusselltüren im Verlauf von Fluchtwegen

Ist die Karusselltür für den Fluchtweg vorgesehen, ist dies bei der Planung zu berücksichtigen und es sind entsprechend geeignete Türen auszuwählen.

In Fluchtwegen und an Notausgängen sind nur Türen mit Break-Out-Funktion zulässig.

Die Türflügel müssen mit einer Maximalkraft von 220 N ausgerastet/abgeklappt und danach mit max. 150 N in die Panikstellung bewegt werden können.

Karusselltüren, welche nur mit Motorkraft in die geöffnete Position gebracht werden können, sind nicht geeignet.

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Abb. 2 Not-Halt-Schalter mit Entriegelungsfunktion für die Türflügel - langnachleuchtend oder hinterleuchtet ausgeführt

In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert sind und benutzt werden, sind Karusselltüren nicht zulässig (Arbeitsstättenverordnung, Anhang 2.3 Fluchtwege und Notausgänge). Um solche Notausgänge handelt es sich, wenn diese im Normalbetrieb nicht als "üblicher" Verkehrsweg verwendet werden.

Zum Schutz vor ungewolltem Aufklappen (Windstöße oder Luftdruckunterschiede) können die Türflügel mit zusätzlichen Verriegelungen ausgestattet sein.

Eine solche zusätzliche Verriegelung (z. T. als "Sturmverriegelung" bezeichnet) muss bei Stromausfall und durch Betätigen des Not-Halt-Schalters zuverlässig entriegelt werden.

Der in der Funktion solchermaßen erweiterte Not-Halt-Schalter muss wie gewohnt gelb-rot ausgeführt sein. Zusätzlich ist zu kennzeichnen, dass der Schalter auch die Flügel entriegelt, um diese in die Fluchtstellung klappen zu können. Dazu wird empfohlen, in unmittelbarer Nähe des Schalters das Rettungszeichen "Notausgang" (siehe ASR A1.3, Zeichen E001 bzw. E002) anzubringen. Die Kennzeichnung muss langnachleuchtend oder hinterleuchtet sein (siehe Abbildung 2).

Da eine automatische Entriegelung gegenüber der manuellen Entriegelung eine höhere Sicherheit bietet, soll, wenn eine Brand- oder sonstige Gefahrenmeldeanlage vorhanden ist, deren Ansprechen die Tür automatisch entriegeln.

In Bereichen, in denen sich nicht unterwiesene Personen aufhalten, muss entweder

  • die Meldeanlage Umfang und Zuverlässigkeit aufweisen, die gewährleisten, dass im Brand- oder Gefahrenfall die Türflügel rechtzeitig und automatisch entriegelt werden oder

  • in Sichtweite der Karusselltür zusätzlich eine Stelle ständig besetzt sein, von der aus im Notfall die Verriegelung aufgehoben werden kann.