DGUV Information 208-026 - Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Vermeidung des Einschließens von Personen

Damit Personen nicht eingeschlossen werden, müssen Möglichkeiten zur Befreiung vorgesehen sein:

  • bei Stromausfall

  • bei Betriebsstörungen der Tür

  • nach Betätigung des "Not-Halt"

  • wenn Personen die Kammern nicht wie vorgesehen verlassen haben

Je nach Ausführung des Türsystems können unterschiedliche Lösungen vorgesehen sein. Zum Beispiel:

  • manuelles Drehen des Drehkreuzes (Kraft ≤ 220 N)

  • Abklappen des Flügels (Break-Out-System, Kraft ≤ 220 N)

  • Auslösen einer Bewegung mit einem Taster innerhalb der Kammern gegen Einschließen