DGUV Information 208-026 - Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren

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Anhang 2 - Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen an Karusselltüren aus EN 16005

Tabelle 3

Zusatz-Anforderung
(Nummerierung aus EN 16005)
Geforderte Maßnahme
4.7.1.1 UmfangsgeschwindigkeitØ < 3000 mm; vmax = 1000 mm/s
Ø ≥ 3000 mm; vmax = 750 mm/s
4.7.1.2 Sicherheitsabstände für FingerschutzMindestens 25 mm zwischen Türflügelvorderkante und Trommelwand.
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Schützt Finger und Hände gegen Scheren und Quetschen.
4.7.1.2 Bodenbeschaffenheitmaximale Bodenunebenheit 4 mm
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und
maximale Spaltbreite im Bodenbereich 4 mm breit.
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4.7.1.3 bei schwenkbaren Türflügeln Break-Out-FunktionBei Auslenkung der Flügel > 15° wird der Antrieb gestoppt.
4.7.1.4 Not-HaltNach EN 16005: 1 x an der Zugangsstelle auf der Gebäudeinnenseite.
4.7.1.5 Ausreichende BeleuchtungUmgebungsbeleuchtung leuchtet den/die Durchtrittbereich(e) aus (min 50 lx, 1 m über OKFFB *)
Zusätzliche Beleuchtung integrieren (min. 50 lx, 1 m über OKFFB *)
4.7.1.6 Schutz gegen EinschließenTür muss mit max. 220 N aus Normalbetrieb oder Stromausfall bewegbar sein.
Türverriegelung durch Taste(n) im Durchtrittbereich aufheben.

OKFFB: Oberkante Fertigfußboden