Anhang 2 - Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen an Karusselltüren aus EN 16005
Tabelle 3
Zusatz-Anforderung (Nummerierung aus EN 16005) | Geforderte Maßnahme |
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4.7.1.1 Umfangsgeschwindigkeit | Ø < 3000 mm; vmax = 1000 mm/s |
Ø ≥ 3000 mm; vmax = 750 mm/s | |
4.7.1.2 Sicherheitsabstände für Fingerschutz | Mindestens 25 mm zwischen Türflügelvorderkante und Trommelwand. Schützt Finger und Hände gegen Scheren und Quetschen. |
4.7.1.2 Bodenbeschaffenheit | maximale Bodenunebenheit 4 mm und maximale Spaltbreite im Bodenbereich 4 mm breit. |
4.7.1.3 bei schwenkbaren Türflügeln Break-Out-Funktion | Bei Auslenkung der Flügel > 15° wird der Antrieb gestoppt. |
4.7.1.4 Not-Halt | Nach EN 16005: 1 x an der Zugangsstelle auf der Gebäudeinnenseite. |
4.7.1.5 Ausreichende Beleuchtung | Umgebungsbeleuchtung leuchtet den/die Durchtrittbereich(e) aus (min 50 lx, 1 m über OKFFB *) |
Zusätzliche Beleuchtung integrieren (min. 50 lx, 1 m über OKFFB *) | |
4.7.1.6 Schutz gegen Einschließen | Tür muss mit max. 220 N aus Normalbetrieb oder Stromausfall bewegbar sein. |
Türverriegelung durch Taste(n) im Durchtrittbereich aufheben. |
OKFFB: Oberkante Fertigfußboden