BGI 504-24 - Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 24 Hauterkrankungen mit Ausnahme von Hautkrebs

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 BGI 504-24 - 3. Auswahlkriterien

Die Beurteilung der Hautgefährdung erfordert die Ermittlung der hautbelastenden Faktoren am Arbeitsplatz bzw. bei der durchgeführten Tätigkeit. Dabei sind zu berücksichtigen:

  • Art der Einwirkungen

    Chemisch-irritativEinwirkungen, die chronisch die Barrierefunktion der intakten Haut schädigen, insbesondere entfettende Stoffe sowie Arbeitsstoffe, die mit dem R-Satz R 38
    (reizt die Haut) gekennzeichnet sind, unter Beachtung von Konzentration, Menge, Dauer, Häufigkeit und chemischen Eigenschaften
    SensibilisierendArbeitsstoffe, die mit den R-Sätzen R 43 (Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich) oder R 42/43 (Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich) gekennzeichnet sind sowie Stoffe, die in den TRGS 540, 907, 908 aufgeführt sind
    Physikalischz.B. mineralische Fasern, Hitze und Kälte
  • Feuchtarbeit im Sinne der TRGS 531, das heißt Tätigkeiten mit mehr als 2 Stunden Arbeiten im feuchten Milieu pro Schicht, Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen von mehr als 2 Stunden pro Schicht und häufige bzw. intensive Handreinigung.

  • Im Betrieb aufgetretene Hauterkrankungen oder Hautbeschwerden.