BGI 504-24 - Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 24 Hauterkrankungen mit Ausnahme von Hautkrebs

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Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 24 "Hauterkrankungen",
mit Ausnahme von Hautkrebs
(BGI 504-24)

(bisher ZH 1/600.24)

Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit
Ausschuß ARBEITSMEDIZIN

Stand der Vorschrift: 1998

Diese Aussagen sind stets in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Auswahlkriterien anzuwenden.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen2
Auswahlkriterien3
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit erhöhter Hautgefährdung4
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne erhöhte Hautgefährdung5
Bemerkungen6
Berufe mit deutlich erhöhtem Erkrankungsrisiko für KontaktekzemeAnhang