BGI 504-1-3 - Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.3 Mineralischer Staub Teil 3: Keramikfaserhaltiger Staub

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Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.3
Mineralischer Staub
Teil 3: Keramikfaserhaltiger Staub
(BGI 504-1-3)

(bisher ZH 1/600.1.3)

Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit

Ausschuß ARBEITSMEDIZIN

Stand der Vorschrift: 1998

Diese stoffspezifischen Aussagen sind stets in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Auswahlkriterien anzuwenden.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtsvorschriften1
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen2
Auswahlkriterien 3
Luftgrenzwert3.1
BAT-Wert3.2
Aufnahmewege3.3
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorge4
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne spezielle arbeitsmedizinischen Vorsorge5
Bemerkungen6