DGUV Information 212-139 - Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 1 - Begriffe rund um Personen-Notsignal-Anlagen, die öffentliche Telekommunikationsnetze nutzen (PNA-11)

  1. 1.

    Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze (PNA-11)

    Anlagen zum Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Alarmen in Notfällen. Diese Personen-Notsignal-Anlagen bestehen aus Personen-Notsignal-Geräten (PNG-11), die unter Nutzung öffentlich zugänglicher Netze mit einer Empfangseinrichtung (EE) in Verbindung stehen.

  2. 2.

    Personen-Notsignal-Geräte (PNG-11)

    Von gefährdeten Personen zu tragende Geräte, die im Notfall willensabhängig und willensunabhängig in der Empfangseinrichtung (EE) einen Personen-Alarm auslösen sowie zusätzlich im Notfall eine Sprechverbindung aufbauen.

  3. 3.

    Empfangseinrichtung (EE)

    Einrichtung, in der Notsignale der Personen-Notsignal-Geräte (PNG-11) so empfangen, dargestellt und bearbeitet werden, dass eine sichere unverzügliche Einleitung von Hilfsmaßnahmen ermöglicht wird.

  4. 4.

    Notsignal

    Signal, das Personen-Alarm in der Empfangseinrichtung (EE) auslöst.

  5. 5.

    Notsignaltaste

    Auslöseelement am PNG-11, das der Aktivierung des Notsignals dient.

  6. 6.

    Willensabhängiger Personen-Alarm

    Optisches und akustisches Signal, das durch gewollte manuelle Aktivierung des Personen-Notsignal-Gerätes in der Empfangseinrichtung (EE) ausgelöst wird.

  7. 7.

    Willensunabhängiger Personen-Alarm

    Optisches und akustisches Signal, das automatisch durch das Personen-Notsignal-Gerät in der Empfangseinrichtung (EE) ausgelöst wird.

    1. 7.1

      Lagealarm

      Signal, das nach Überschreiten eines bestimmten Neigungswinkels und nach einer vorgegebenen Zeit durch das PNG-11 ausgelöst wird.

    2. 7.2

      Ruhealarm

      Signal, das bei Bewegungslosigkeit der gefährdeten Person und nach einer vorgegebenen Zeit durch das PNG-11 ausgelöst wird.

    3. 7.3

      Zeitalarm

      Signal, das beim Ausbleiben einer von der gefährdeten Person angeforderten Quittierung nach vorgegebener Zeit durch das PNG-11 ausgelöst wird.

    4. 7.4

      Verlustalarm

      Signal, das nach Entfernen des PNG-11 von der gefährdeten Person nach einer vorgegebenen Zeit ausgelöst wird.

    5. 7.5

      Fluchtalarm

      Signal, das bei hektischen Bewegungen der gefährdeten Person und nach einer vorgegebenen Zeit durch das PNG-11 ausgelöst wird.

  8. 8.

    Voralarm

    Signal, das vor Auslösen eines Personen-Alarms am PNG-11 selbsttätig gegeben wird. Durch den Voralarm soll das Auslösen eines Personen-Alarms am PNG-11, ohne dass ein Notfall vorliegt, verhindert werden.

  9. 9.

    Technischer Alarm

    Optisches und akustisches Signal, das bei einer Betriebsstörung selbsttätig ausgelöst wird.

  10. 10.

    Auslösezeiten

    Höchstzulässiges Zeitintervall bei allen Alarmauslösearten. Gemessen wird die Zeitdauer zwischen der gewollten manuellen Aktivierung des Personen-Notsignal-Gerätes bzw. zwischen dem Eintritt der für den jeweiligen Alarm definierten Bedingungen und dem Aussenden des jeweiligen Alarms an die EE.

  11. 11.

    Signallaufzeiten

    Zeitintervall, gemessen vom Zeitpunkt der Alarm-Aussendung am PNG-11 bis zur Signalisierung an der EE.

  12. 12.

    Instandhaltung

    Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.