DGUV Information 203-039 - Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWKS)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWLKS)
(DGUV Information 203-039)

Information

(bisher BGI 5031)

ccc_1315_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe September 2022

____________________________________________________________________________

Änderungen zur letzten Ausgabe April 2007:

Die DGUV Information wurde an den aktuellen Stand der Technik und an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst. Insbesondere wurden die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die dazugehörigen TROS Laserstrahlung berücksichtigt und eingearbeitet. Die überarbeiteten Normen zur Sicherheit von Lasereinrichtungen (DIN EN 60825 - verschiedene Teile) wurden bei der Überarbeitung der DGUV Information berücksichtigt. Die Kapitel "Arbeitsmedizinische Vorsorge" und "Maßnahmen bei Unfällen" wurden neu aufgenommen. Einzelne Bilder wurden ausgetauscht und ergänzt.

____________________________________________________________________________

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Anwendungsbereich1
Beurteilung der Arbeitsbedingungen2
Allgemeines2.1
Spezifische Gefährdungen beim Umgang mit LWLKS2.2
Wichtige Eigenschaften von Lichtwellenleitern für die Gefährdungsermittlung2.3
Ermittlung des Augensicherheitsabstandes und des NOHD-Bereichs2.4
NOHD-Bereich bei Einmodenfasern (engl. Single Mode Fibre, SMF)2.4.1
NOHD-Bereiche bei Mehrmodenfasern (engl. multimode fibre, MMF)2.4.2
NOHD-Bereiche bei Polymer-optischen Fasern (engl. Polymer optical fibre, POF)2.4.3
Gefährdungen im Normalbetrieb2.5
Gefährdungen bei Wartungs- und Servicearbeiten2.6
Gefährdungen bei Wartungs- und Servicearbeiten an bekannten LWLKS2.6.1
Gefährdungen bei Wartungs- und Servicearbeiten an unbekannten LWLKS ("Dark Fibre")2.6.2
Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen2.7
Brandgefahr2.7.1
Explosionsgefahr2.7.2
Verletzungen durch Faserreste2.7.3
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit LWLKS3
Informationen zur Festlegung von Schutzmaßnahmen3.1
Rangfolge von Schutzmaßnahmen3.2
Schutzmaßnamen für Anwender (A) und Personen, die sich in uneingeschränkten Bereichen aufhalten3.2.1
Schutzmaßnahmen bei Montage, Systemtest und Wartung (WP)3.2.2
Schutzmaßnahmen in Forschung und Entwicklung (FE)3.2.3
Einrichtung von Laserbereiche3.2.4
Allgemeine Regeln zum sicheren Arbeiten an und mit LWLKS3.3
Besondere Schutzmaßnahmen3.4
Empfehlungen zur Kennzeichnung der Arbeitsbereiche3.4.1
Schutzmaßnahmen bei Brandgefahr3.4.2
Schutzmaßnahmen bei Explosionsgefahr3.4.3
Betrachten und Prüfen von Strahlaustrittstellen3.4.4
Messungen an Lichtwellenleiterverteilern und technischen Einrichtungen3.4.5
Spleißarbeiten am Kabel3.4.6
Servicearbeiten an vermieteten oder unbekannten LWLKS ("Dark Fibre")3.4.7
Verwendung von Laser-Schutzbrillen3.4.8
Sonstige Hinweise zu Schutzmaßnahmen3.4.9
Arbeitsmedizinische Vorsorge4
Maßnahmen bei Unfällen5
Allgemeines5.1
Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe5.2
Anhang
AbkürzungenAnhang 1
BegriffsbestimmungenAnhang 2
Beispiele für Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systeme und deren Sendeelemente in verschiedenen WellenlängenbereichenAnhang 3
Biologische Wirkungen von LaserstrahlungAnhang 4
Beispiele und Informationen zur Berechnung von Laserbereichen und entsprechenden NOHD-BereichenAnhang 5
Anforderungen an Standorttypen eines LWLKSAnhang 6
Anleitungen für Instandsetzung und WartungAnhang 7
Muster Bestellung zum/zur Laserschutzbeauftragten für LWLKSAnhang 8
Muster für die Dokumentation der UnterweisungAnhang 9
Beispiel für eine BetriebsanweisungAnhang 10
Relevante LiteraturAnhang 11
LiteraturverzeichnisAnhang 12

Vorwort

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Diese DGUV Information wurde erarbeitet vom Sachgebiet Nichtionisierende Strahlung (NIR) im Fachbereich ETEM der DGUV in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Telekommunikation des Fachbereich ETEM der DGUV.

Vorbemerkung

Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systeme (LWLKS) sind heutzutage in Weitverkehrs- und Zugangsnetzen weit verbreitet und kommen vermehrt auch im LAN-Bereich zum Einsatz. Es werden Laser und LED als Sender benutzt, die moduliert werden können und hohe Leistungen ausstrahlen. Als Empfänger stehen schnelle, empfindliche Fotodetektoren zur Verfügung.

Die Laserleistung wird durch flexible Lichtwellenleiter (LWL) übertragen. Der Begriff "Lichtwellenleiter" wird für alle Glasfasern und Kunststofffasern verwendet, die zur optischen Informationsübertragung eingesetzt werden. Dagegen bezeichnet der Begriff "Lichtleiter" Fasern, die zur Beleuchtung dienen, z. B. bei Mikroskopen oder zur Dekoration.

Die in LWLKS verwendeten Lichtwellenleiter sind ein Übertragungsmedium, das die Signalübertragung ohne äußere Störeinflüsse gewährleistet und sich durch geringes Gewicht und Volumen auszeichnet. Die besten so genannten Übertragungsfenster (Bereiche geringer Dämpfung) der Quarzglasfaser liegen im infraroten Spektralbereich, so dass die Strahlung nicht direkt mit dem Auge wahrnehmbar ist.

Eine ausführliche Darstellung findet sich unter anderem in Anhang 3 "Beispiele für Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systeme und deren Sendeelemente in verschiedenen Wellenlängenbereichen".

Vor diesem Hintergrund sind folgende Aspekte wichtig für die Arbeitssicherheit:

  • Zur Erhöhung der Datenübertragungsraten, der Kanalzahlen (WDM) und der Vergrößerung der Verstärkerabstände werden (z. B. bereits verlegte) Lichtwellenleiterkabel mit immer höheren Leistungen betrieben. Die Laserleistungen können Werte erreichen, die der höchsten Laserklasse 4 entsprechen.

  • Die tatsächliche Höhe der im Lichtwellenleiterkabel geführten optischen Leistung und das damit verbundene Gefährdungspotenzial sind oft von außen nicht feststellbar, z. B. bei Arbeiten in Kabelschächten oder -gräben. Dies gilt vorwiegend für die Fernübertragung. Wird Laserstrahlung höherer Laserklassen (höher als die der Laserklasse 1M) freigesetzt, kann es bei direkter Betrachtung in geringem Abstand zu Schädigungen kommen.

  • Wegen der steigenden Verbreitung optischer Netze, dringen diese immer weiter aus den technischen Einrichtungen des Telekommunikationsbetreibers (mit entsprechend geschultem Beschäftigten) in reine Verwaltungsbereiche (mit fachlich weniger geschultem Beschäftigten) und öffentliche Bereiche (Nutzern ohne Unterweisung) vor. Deshalb ist in diesen Bereichen nur der Gefährdungsgrad 1 zulässig.

  • Je nach Arbeitsplatz (Zugänglichkeit, Standorttyp) ist die Gefährdung im Zusammenhang mit LWLKS unterschiedlich zu bewerten.