DGUV Information 214-021 - Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen

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Abschnitt 9 - 9 Bergung von Unfalltoten

Beim Bergen, Versorgen und Einbetten von Unfalltoten kommt es zum Kontakt mit dem Verstorbenen und mit Körperflüssigkeit.

Gefährdung:

Bei Unfalltoten (z.B. Verkehrsunfälle) ist keine Krankheitsgeschichte bekannt, es ist potentiell von Infektionsgefahr auszugehen.

Weitere Gefährdung kann sich durch den Ort und Umstände des Todes beim Bergen ergeben (Hanglagen, Straßenverkehr, Ruinen, Gerüste und Trümmer).

Schutzmaßnahmen:

  • Schutzkleidung und festes Schuhwerk tragen, flüssigkeitsdichte Arbeitshandschuhe festerer Struktur verwenden und nach Gebrauch entsorgen,

  • Verstorbenen in Unfallhülle und leicht desinfizierbaren Unfallsarg (Kunststoff/GFK) transportieren und lagern. Bei der Bergung und Einsargung Hilfsmittel (z.B. Seile, Netze, Schaufeltrage) benutzen,

  • bei schwierigen Bergungen Hilfe von Feuerwehr oder THW anfordern,

  • direkten Hautkontakt mit dem Verstorbenen und dessen Körperflüssigkeiten vermeiden,

  • Verletzungsgefahr an Wrackteilen, spitzen Knochen u.a.m. beachten, umsichtig und ruhig arbeiten. - Wrackteile, Äste u.s.w. können durch Blut und Leichenteile infiziert sein,

  • Schutzimpfungen nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt sicherstellen,

  • vor Ort möglichst gründliche Händereinigung und Desinfektion vornehmen.

Ergänzung:

  • Psychisch labile Mitarbeiter sollten nicht zum Einsatz kommen.