DGUV Information 214-021 - Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen

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Abschnitt 7 - 7 Wiederbelegung eines Grabes

Beim Grabaushub (insbesondere bei Wiederbelegungen) kann es zum Auftreten von Überresten eines menschlichen Leichnams kommen. Im Wesentlichen treten hierbei Knochenreste sowie Bestandteile des Sarges auf. Es handelt sich hierbei um eine nicht gezielte Tätigkeit nach § 2 der Biostoffverordnung.

Gefährdung:

Gefährdungen beim Umgang mit Knochen oder Sargteilen gehen im Wesentlichen von bodenbürtigen Bakterien oder Pilzen aus. Nach Einhaltung einer Liegedauer von 20 bis 25 Jahren überdauern nur die "starken" Knochen (z.B. Oberschenkel-, Becken- oder Schädelknochen) (Abbildung 13). Weiterhin können Sargteile oder Teile der Bekleidung und Ausstattung des Sarges überdauern.

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Abbildung 13: Vorgefundene Knochen bei der Wiederbelegung eines Grabes

Die manuelle Handhabung derartiger Relikte stellt bei Beachtung hygienischer Grundanforderungen (TRBA 500) und Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen kein gesundheitliches Risiko für Beschäftigte dar. Das gilt auch für das Auffinden von so genannten Fettwachsleichen. Diesen Tätigkeiten ist in der Regel die Schutzstufe 1 zuzuordnen.

Pilze und deren Sporen sind nach langer Liegedauer (20 bis 25 Jahre) und normaler Zersetzung nicht mehr zu erwarten, es sei denn, dass ein Knochen durch einen Pilz besiedelt wurde, nachdem dieser an das Tageslicht geraten ist.

Schutzmaßnahmen:

  • Die Mitarbeiter werden anhand einer Betriebsanweisung nach § 12 der Biostoffverordnung vor Aufnahme der Tätigkeiten unterwiesen,

  • der direkte Hautkontakt mit Leichenteilen (Knochen o.ä.) wird nach Möglichkeit vermieden,

  • als Körperschutzmittel werden Schutzhandschuhe aus z.B. Nitril mit ausreichender mechanischer Beständigkeit verwendet,

  • verwendete Körperschutzmittel werden nach Bedarf ersetzt oder gereinigt,

  • nach den Tätigkeiten werden die Hände sorgfältig gereinigt,

  • psychisch vorbelastete Mitarbeiter werden nicht zu Grabmacher- oder Wiederbelegungsarbeiten eingesetzt,

  • es werden, soweit möglich, technische Hilfsmittel verwendet (z.B. bei zu hohem Grundwasserstand),

  • die Mitarbeiter sind ausreichend geimpft (Rücksprache mit dem Betriebsarzt).

Ergänzungen:

Die Zersetzung ist von der Bodenphysik vor Ort abhängig und kann z.B. aufgrund von Verdichtungen oder hohem Grundwasserniveau stark variieren. Unregelmäßigkeiten sind zu dokumentieren. Beim Auffinden von Fettwachsleichen sollte eine Wiederbelegung erst nach einer Bodensanierung erfolgen.