DGUV Information 214-021 - Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen

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Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen
(bisher: BGI 5026)

BGF - Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen

Stand der Vorschrift: Februar 2009

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Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Einleitung 1
Beim Umgang mit Verstorbenen ist das Personal Infektionsgefahren durch biologische Arbeitsstoffe ausgesetzt. 1.1
Risikogruppen1.2
Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen1.3
Das Infektionsrisiko1.4
Gefährdungsbeurteilung1.5
Konkrete Informationsbeschaffung1.6
Weitere Informationen1.7
Allgemeine Hygienemaßnahmen2
Allgemeine Anforderungen an die Beschaffenheit von Räumen3
Versorgung von Verstorbenen4
Thanatologische/Thanatopraktische Behandlung/modern Embalming5
Hygiene6
Wiederbelegung eines Grabes7
Exhumierung/Umbettung8
Bergung von Unfalltoten9
Bergung von Wasserleichen10
Nachwort: Verarbeitung von traumatischen Ereignissen11