DGUV Information 214-020 - Fahrzeugaufbereitung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.2 - 4.2 Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe

Zu allen eingesetzten Gefahrstoffen und Zubereitungen müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Diese müssen vom Hersteller bzw. Lieferanten kostenlos und in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden, und zwar bei der ersten Lieferung und bei jeder Änderung. Sie enthalten Informationen über den Hersteller, die Zusammensetzung, mögliche Gefahren, Erste Hilfe, Gesundheitsgefahren, Lagerung, Transport u.a. Die Sicherheitsdatenblätter sind notwendig für die Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses und der Betriebsanweisungen (siehe Anhänge 1 und 2). [§ 6 GefStoffV] [TRGS 220]