DGUV Information 214-020 - Fahrzeugaufbereitung

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Staubsauger

Staubsauger werden zur Innenreinigung von Fahrzeugen verwendet (Abbildung 14). Es sollen nur Geräte zum Einsatz kommen, die für den gewerblichen Bereich geeignet sind.

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Abb. 14: Industriestaubsauger

Vor der Inbetriebnahme sind Staubsauger vom Beschäftigten auf Mängel zu überprüfen.

Dies können u.a. sein:

  • mechanische Beschädigungen

  • defekte Anschlussleitungen

  • zugesetzte Filter

Gesundheitsgefahren können z.B. entstehen, wenn Staubsauger mit einem Lärmpegel von 85 dB (A) und mehr eingesetzt werden. Weiterhin befindet sich in den aufzubereitenden Fahrzeugen häufig Staub mehrerer Jahre. Eine Belastung des Staubes mit z.B. Hausstaubmilben, Keimen und sensibilisierenden Stoffen kann nicht ausgeschlossen werden. Dementsprechend sollte die Auswahl des Filtersystems erfolgen.

Zentralstaubsaugeranlagen bieten in dem Zusammenhang mehrere Vorteile:

  • keine Geräte im Arbeitsbereich, dadurch weniger Stolpergefahr (Abbildung 15)

  • keine Lärmbelästigung (bei entsprechender Aufstellung des Zentralgerätes)

  • keine Abluft in den Arbeitsbereich

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Abb. 15: Zentrale Sauganlage

Muss bei Staubsaugern ein Staubbeutel geöffnet werden um z.B. nach aufgesaugtem Eigentum des Fahrzeugbesitzers zu suchen, müssen Atemschutz und Arbeitshandschuhe getragen werden. Gleiches trifft auf das Suchen im Staubbehälter von Zentralstaubsaugern zu (Abbildung 16). Je nach Anlage kann auch das Leeren des zentralen Staubbehälters geeignete Schutzausrüstung erforderlich machen.

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Abb. 16: Staubbehälter eines Zentralstaubsaugers