DGUV Information 214-020 - Fahrzeugaufbereitung

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Körperschutz

Körperschutz ist erforderlich, wenn mit oder in der Nähe von Stoffen gearbeitet wird, die zu Hautverletzungen führen oder durch die Haut in den menschlichen Körper eindringen können, sowie bei Gefahr von z.B. Verbrennungen, Verätzungen und Verbrühungen. [BGR 189]

Bei der Fahrzeugaufbereitung ist dies beispielsweise bei der Unterbodenbearbeitung möglich, da dort gesundheitsgefährliche Stoffe verspritzt werden bzw. abtropfen können.

Einfache Chemikalienschutzanzüge schützen den Träger bei gelegentlichem Kontakt mit gefährlichen Sprühnebeln in geringer Menge (Tropfen, Spritzer) und Stäube, jedoch nur für eine begrenzte Zeitspanne (Abbildung 6).

Beim Umgang mit geringen Mengen weniger gefährlicher Stoffe können auch Schutzschürzen oder Kittel in Verbindung mit geeignetem Hand-, Fuß- und Gesichtsschutz getragen werden.

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Abb. 6: Einwegschutzanzug