DGUV Information 214-018 - Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen

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Abschnitt 2 - Begriffsbestimmungen

  1. 1.

    Ballenpressenanlage

    ist eine kontinuierlich arbeitende Anlage zum Pressen und Verschnüren von zugeführten losen Materialien (z.B. Papier, Kartonagen, Folien), bestehend aus Steuerstand, Zuführeinrichtung, Pressenschacht, Verwirbelungseinrichtung, Presseinrichtung, Verschnüreinrichtung, Drahtspuleinrichtung, u.a.

  2. 2.

    Steuerstand

    ist der Ort, von dem aus die Ballenpressenanlage gestartet, gestoppt bzw. von Hand gesteuert werden kann.

  3. 3.

    Zuführeinrichtung

    ist eine meist aus Aufgabeförderer und Zuführförderer bestehende Einrichtung, mit der das zu verpressende Material der Presse zugeführt wird. Aufgabeförderer und Zuführförderer können eine Einheit bilden oder als einzelne Fördereinheiten ausgeführt sein.

  4. 4.

    Aufgabeförderer

    ist eine in der Regel unter Bodenniveau horizontal angeordnete Fördereinrichtung, auf die das Material aufgegeben und dem Zuführförderer zugeführt wird.

  5. 5.

    Zuführförderer

    ist eine Fördereinrichtung (in der Regel Bandförderer), mit der das zu verpressende Material in den Pressenschacht gefördert wird.

  6. 6.

    Pressenschacht

    ist der ein- oder mehrteilig ausgeführte Schacht, in dem das Material vom Zuführförderer in die Presskammer fällt.

  7. 7.

    Verwirbelungseinrichtung

    ist eine im Pressenschacht angeordnete Einrichtung zur gleichmäßigen Verteilung und Auflösung kompakter Materialien (z.B. Bücher, Zeitungspakete). Diese Einrichtung kann in der Regel in den Pressenschacht ein- und ausgeschwenkt werden.

  8. 8.

    Presseinrichtung

    umfasst alle am Pressvorgang unmittelbar beteiligten Einrichtungen (z.B. Hydraulikeinrichtung, Pressstempel, Presskammerdeckel und Presskanal).

  9. 9.

    Presskanal

    ist der Kanal, in den das Material gepresst wird und dessen Ausgangsquerschnitt verkleinert werden kann, um über die Reibung zwischen bereits verpressten Ballen und Kanalwänden den nötigen Gegendruck für das Verpressen aufzubauen.

  10. 10.

    Verschnüreinrichtung

    ist die Einrichtung zum Abbinden einzelner gepresster Ballen.

  11. 11.

    Freistoßer

    ist die Einrichtung zum Beseitigen von Materialverklemmungen vor der Schneidkante.

  12. 12.

    Störungsbeseitigung

    ist die Beseitigung betriebsmäßig auftretender Störungen (z.B. Verstopfungen im Pressenschacht oder Drahtabriss an der Verschnüreinrichtung).

  13. 13.

    Arbeitsbühne

    ist eine stationäre Bühne, die mit der Ballenpresse oder mit angrenzenden Gebäudeteilen verbunden sein kann, zur Durchführung von Arbeiten zur Störungsbeseitigung, die vom Boden aus nicht durchgeführt werden können, z.B. zur Störungsbeseitigung im Bereich der Übergabestelle vom Zuführförderer in den Pressenschacht.

  14. 14.

    Wartungsbühne

    ist eine stationäre Bühne, die mit der Ballenpresse oder mit angrenzenden Gebäudeteilen verbunden sein kann, zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.