DGUV Information 214-018 - Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen

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Abschnitt 4.4 - Sicherung von Gefahrstellen mit berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen

Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen sind als Personenschutzeinrichtungen für den jeweiligen Anwendungszweck geeignet.

Im Bereich der Ballenpressen sind als berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen sogenannte Transpondersysteme im Einsatz, die Kategorie 2 nach EN 954-1 entsprechen. Diese Systeme schalten Zuführförderer und Presse ab, wenn Personen in den Bereich des Pressenschachtes gelangen. Die zu schützenden Personen müssen einen Personenerkennungs-Baustein (Transponder) tragen. Gerät dieser Baustein in das Überwachungsfeld der im Bereich des Pressenschachtes angebrachten Antenne, so wird der Abschaltvorgang von Presse und Zuführförderer eingeleitet.

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Bild 4: Verschiedene Transponder

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Bild 5: In der Brusttasche getragener Transponder

Die Wirksamkeit dieses Personenschutzsystems ist davon abhängig, dass der Transponder unverlierbar am Körper getragen wird und die physikalischen Voraussetzungen für eine sichere Detektion (u.a. Transportband in einem Kanal mit metallischen Wänden, trockenes Transportgut) zweifelsfrei gegeben sind. Organisatorische Maßnahmen, die dies sicherstellen, sind daher zusätzlich zu treffen.

In Pressenanlagen, in denen Personenschutzsysteme mit Transpondern eingesetzt werden, kann auf die Reißleine quer zum Zuführförderer an der Übergabestelle Zuführförderer/Pressenschacht (vgl. 4.2) verzichtet werden, sofern sichergestellt ist, dass alle Personen, die in den Pressenbereich gelangen können, einen Transponder tragen. Ist dies nicht sichergestellt und soll dennoch auf die Reißleine verzichtet werden, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, z.B. das Anbringen von Not-Aus-Schaltern, die an beiden Seiten des Zuführförderers angeordnet sind und über Zugbänder betätigt werden können, die bis knapp über die Seitenwangen herabhängen.

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Bild 6: Sofern nicht sichergestellt ist, dass alle Personen, die sich im Pressenbereich aufhalten, mit Transpondern ausgerüstet sind, werden zusätzlich Reißleinen über den Seitenwangen des Zuführförderers angeordnet.