DGUV Information 214-018 - Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen

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Abschnitt 4.3 - Sicherung von Gefahrstellen mit beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen

Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen an Ballenpressen sind jeweils mit mindestens einem Positionsschalter ausgerüstet, der über den Steuerkreis auf die Hauptabschalteinrichtung des Leistungskreises (z.B. Ventil, Schütz) wirkt. Nur wenn die Schutzeinrichtung geschlossen ist,

  • ist der Positionsschalter nicht betätigt,

  • hat der Positionsschalter geschlossene Kontakte,

  • gibt der Positionsschalter das Steuersignal für die gefährliche Bewegung frei.

Sobald die Schutzeinrichtung geöffnet wird, wird der Positionsschalter durch die Schutzeinrichtung zwangsläufig und direkt betätigt und das Steuersignal für die gefährliche Bewegung wird zwangsläufig unterbrochen.

Nachfolgend aufgeführte Stellen sind üblicherweise mit beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen gesichert:

  • Verwirbelungseinrichtung

  • Automatische Verschnüreinrichtung im Bereich der Nadeln und der Drillhaken

  • Zugangsöffnung zur Presskammer

  • Wartungsklappen und Wartungstüren im Bereich des Pressenschachtes

  • Zugangstür zum Presszylinder bzw. zur unteren Drahtumlenkung