DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Anhang 5 - Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung von Show- und Projektionslasern

Mit der folgenden Checkliste kann überprüft und dokumentiert werden, ob die wichtigsten Anforderungen an den Einsatz von Show- oder Projektionslasern beachtet wurden:

Nr.:Checkpunktjaneinnicht anwendbarMaßnahmen/Bemerkung
1.Allgemeine Anforderungen
1.1Sind beim Umgang mit Show- oder Projektionslasern Anweisungen erteilt, wie die zugängliche Bestrahlung möglichst niedrig gehalten werden kann?
1.2Ist der Laser fest, unverrückbar eingebaut?
1.3Ist der Laser so eingebaut, dass er nur befugten Personen zugänglich ist? Falls der "Laserstrahl" bzw. die Laserstrahlung auch in den Zuschauerraum gelenkt wird, ist geprüft worden, ob die EGW auch unter allen vorhersehbaren Umständen eingehalten sind?
1.4Hat die verantwortliche Führungskraft (ggf. in Zusammenarbeit mit dem für die Einrichtung verantwortlichen LSB) die erforderlichen Schutzmaßnahmen schriftlich festgelegt?
1.5Ist eine Laserschutzbeauftragte bzw. ein Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV (bei Laser-Einrichtungen der Klasse 3R, 3B oder 4 gemäß DIN EN 60825-1:2008-05) bestellt worden?

Nr.:Checkpunktjaneinnicht anwendbarMaßnahmen/Bemerkung
2.Laser der Klassen 1, 1M, 2 oder 2M
2.1Können die Laser-Effekte mit Lasern der Klasse 1, 1M, 2, 2M durchgeführt werden?
2.2Werden der Strahlengang der Laser und die Reflexionen der Strahlen so gestaltet, dass diese nicht in die Augen der Beschäftigten und Besucher gelangen können?

Nr.:Checkpunktjaneinnicht anwendbarMaßnahmen/Bemerkung
3.Laser Klasse 3R, 3B und 4
3.1Besitzt der Laser eine Einrichtung, mit der der Strahlaustritt jederzeit unterbrochen werden kann?
3.2Ist beim Einsatz von Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 eine Laserschutzbeauftragte bzw. ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt mit erfolgreichem Nachweis einer Ausbildung?
3.3Ist eine Strahlaufweitung nicht möglich: Sind die Strahlen durch Spiegel reflektiert so geführt, dass sie an allen Punkten des Raumes mindestens 2,5 m (besser 2,7 m) über den Ebenen verlaufen, auf denen sich Personen aufhalten?
3.4Ist Punkt 3.3 nicht möglich: Ist der "Laserstrahl" bzw. die Laserstrahlung durch feste Einrichtungen, z. B. Rohre so geführt, dass Personen nicht in den Strahlbereich gelangen können?
3.5Sind Spiegel, auch eine rotierende Spiegelkugel, fest und unverrückbar angebracht, um eine sichere Strahlführung zu garantieren?

Nr.:Checkpunktjaneinnicht anwendbarMaßnahmen/Bemerkung
4.Angemietete Laser-Einrichtungen
4.1Hat der Verleiher oder Hersteller schriftlich bestätigt, dass die Lasereinrichtung nach DIN EN 60825-1:(entsprechendes Datum) und DIN 56 912 ausgeführt ist? Ist klar, in welchen Bereichen die EGW überschritten werden (Augensicherheitsabstand, NOHD)?
Empfehlung:
Bei komplizierten Shows ist die Nachfrage nach der Berechnung und Überprüfung der Laserbereiche durch eine Prüf- und Zertifizierungsstelle oder einen Sachverständigen empfehlenswert.
4.2Hat der Verleiher eine Laserschutzbeauftragte bzw. einen Laserschutzbeauftragten bestellt und ist die Verantwortlichkeit klar geregelt?
4.3Hat die Laserschutzbeauftragte bzw. der Laserschutzbeauftragte die erforderlichen Schutzmaßnahmen veranlasst?
4.4Überwacht die Laserschutzbeauftragte bzw. der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb? Ständige Überwachung - Vertretungsregelung
Anmerkung:
Hier ist eine Überwachung gemeint, die in der Regel einmal täglich usw. erfolgen würde. Bei Showlaser und Eventveranstaltungen muss dagegen oft gemäß Gefährdungsbeurteilung eine ständige direkte Überwachung gewährleistet werden. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig der LSB sein, sondern kann auch zumindest für Pausenzeiten eine andere Person, die ausreichend eingewiesen und unterwiesen ist sein.