DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Anhang 4 - Zeitkriterien zur Einhaltung der Expositionsgrenzwerte

Bei der Gefährdungsbeurteilung von Show- und Projektions-Lasern sollten die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

  1. 1.

    Über die gesamte Showdauer (z. B. 15 min) muss der EGW eingehalten werden. Hierbei darf berücksichtigt werden, dass der Strahl nur kurzzeitig (Bruchteile von Sekunden) während dieser Zeit auf das Auge von Personen treffen kann.

    Bei der Berechnung nach der TOTP-Methode (total on-time pulse) kann die Einhaltung der EGW abgeschätzt werden. Hierbei wird die Anzahl der möglichen Treffer auf die Augen abgeschätzt, deren Dauer berechnet (meist aus Durchmesser und Bewegungsgeschwindigkeit im geringsten Abstand) und damit deren Energie bestimmt. Danach wird diese mit dem EGW für die entsprechende Zeit verglichen.

  2. 2.

    Die Grenzwerte für jeden einzelnen Impuls, jedes Ereignis müssen eingehalten werden. Als kürzeste Zeit sollte hierbei 4 s (aktive Schutzreaktion: bewusstes Schließen der Augen und Abwendung des Kopfes - zur sicheren Abschätzung werden 4 s gewählt) angewendet werden.

    Beispiel: Während einer typischen Laser-Showdauer von ca. 15 Minuten könnte ein stehender Strahl mit 0,5 mW für 4s auf eine Person strahlen, ohne dass der EGW für 4s überschritten wird.

    Anmerkung:

    Aktive Schutzreaktionen (bewusstes Schließen der Augen und Abwenden des Kopfes) beim direkten Blick in den "Laserstrahl" bzw. die Laserstrahlung können bei unterwiesenen Personen nach Zeiten nicht kleiner als 2s, bei nicht unterwiesenen Personen nach 3s angenommen werden. Die früher verwendete Lidschlussreflex- bzw. Abwendungsrektionszeit von 0,25s darf bei der Gefährdungsbeurteilung nicht zugrunde gelegt werden.

    Beim Betrieb einer Projektionslaser-Einrichtung, in die längere Zeit aus z. B. arbeitstechnischen Gründen bewusst geblickt werden muss, sollte für ein "ergonomisches" Arbeiten die Dauerbelastung für alle Wellenlängenbereiche unterhalb von P = 40 µW (C6= 1; entspricht gemäß TROS Laserstrahlung Cc) liegen. Bereits bei wenigen Mikrowatt bei Lasern der Klasse 1 im sichtbaren Spektralbereich kann es zu Blendungen oder z. B. Beeinträchtigung des Farbsehens kommen.

    Bei langer Betrachtung (über Stunden) kann auch dieser Wert zu hoch sein. Dann muss eine gesonderte Beurteilung erfolgen.