DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Eignung, Unterweisung der Fahrerinnen und Fahrer und arbeitsmedizinische Vorsorge

Wer ein Unternehmen leitet hat dafür zu sorgen, dass Abroll- und Abgleitkipperfahrzeuge, Transportanhänger und Behälter nur von geeigneten, unterwiesenen und hierzu besonders beauftragten Personen benutzt werden.

Bewährt haben sich schriftliche Fahr- und Bedienerlaubnisse nach erfolgreich durchgeführten Prüfungen, die der Unternehmer festlegt.

Die Unterweisung der Fahrerinnen und Fahrer erfolgt vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich. Sie umfasst den Umgang mit dem Fahrzeug, dem Transportanhänger und den Behältern sowie deren Sicht- und Funktionskontrolle.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann wichtige Hinweise geben, ob bei der Ausübung einer Tätigkeit eine gesundheitliche Gefahr besteht und dient der Früherkennung von arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge kann dies z. B. durch eine Beratung oder / und eine Untersuchung nach dem DGUV Grundsatz G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erfolgen. Dazu sind jedoch Betriebsvereinbarungen nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Personalvertretungsgesetzes abzuschließen. Dabei ist höherrangiges Recht einzuhalten. Insbesondere aus Gründen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtschutzes ist eine individuelle Einwilligung des Beschäftigten rechtlich erforderlich.