Abschnitt 3.4 - 3.4 Bedienplatz
Der Bedienplatz muss so gewählt werden, dass die bedienende Person
die Gefahrbereiche wie z. B. Hakenarme, Behälterbewegung, Abstützung oder teleskopierbaren Unterfahrschutz beobachten kann und
sich nicht im Gefahrenbereich von Abgasanlagen, Abstützungen oder Behältern aufhält.