Abschnitt 3.3 - 3.3 Befehlseinrichtungen und drahtlose Übertragungen von Steuerbefehlen für den Fahrzeugaufbau
Befehlseinrichtungen
Befehlseinrichtungen sind Schalteinrichtungen zum Ingang- und Stillsetzen kraftbetriebener Bewegungen von Teilen des Fahrzeugaufbaus. Die Betätigung erfolgt mit Stellteilen, z. B.
Hebeln,
Drucktastern,
Joysticks.
Stellteile von Befehlseinrichtungen, mit denen Gefahr bringende Bewegungen eingeleitet werden, müssen
so eingerichtet sein, dass beim Loslassen der Stellteile die eingeleitete Bewegung unterbrochen und gestoppt wird,
so gestaltet sein, dass das Betätigen des Stellteils in Zusammenhang mit der jeweiligen Steuerwirkung steht,
deutlich sichtbar gekennzeichnet und eindeutig zuzuordnen sein (Abb. 4),
so gestaltet sein, dass ein unbeabsichtigtes Betätigen verhindert ist, z. B. durch Bügel, Kragen, Rahmenkonstruktion oder Betätigungselement.
Abb. 4
Eindeutig gekennzeichnete Stellteile
Von jedem Bedienplatz aus muss sich die Bedienperson vergewissern können, dass sich niemand in den Gefahrenbereichen aufhält.
Not-Halt-Befehlsgeräte (Abb. 5) müssen deutlich erkennbar, gut sichtbar und schnell zugänglich sein und den gefährlichen Vorgang (Gefahr bringende Bewegung) möglichst schnell zum Stillstand bringen, ohne dass dadurch zusätzliche Risiken entstehen.
Abb. 5
Not-Halt-Taster am Bedienplatz
Abb. 6
Funkfernsteuerung
Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen
Es dürfen nur Steuerungen eingesetzt werden, die für die Steuerung von Maschinen mit gefahrbringenden Bewegungen geeignet sind. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass
bei Verbindungsverlust oder fehlerhafter Übertragung alle Bewegungen selbsttätig gestoppt werden und
eine Beeinflussung durch andere Sender ausgeschlossen ist.
Die Funkfernsteuerung (Abb. 6) muss eine Not-Befehlseinrichtung, z. B. Not-Halt-Taster besitzen.
Weiterhin gelten alle vorher genannten Hinweise.
Wenn eine Funkfernsteuerung und zusätzlich eine am Aufbau stationär installierte Betätigungseinrichtung vorhanden sind, darf die Betätigung jeweils nur von einer Bedienstelle (z. B. Bedienstelle am Aufbau) aus möglich sein.