DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 6.6 - 6.6 Kippen des Absetzbehälters

Beim Kippen des Absetzbehälters besteht die Gefahr, dass sich das Absetzkipperfahrzeug nach hinten überschlägt oder zur Seite umkippt, wenn folgende Störungen auftreten:

  • Der Absetzbehälter schwenkt unkontrolliert aus,

    • weil das Kipplager nicht ordnungsgemäß in den Kipphaken eingehakt ist, z. B. wenn das Kipplager den Kipphaken verfehlt,

    • weil das Kipplager ausreißt.

  • Das Ladegut haftet beim Kippen an - durch die instabile Schwerpunktlage kann das Fahrzeug umkippen.

  • Durch Versagen von Aufnahmezapfen tritt eine plötzliche Schwerpunktverlagerung auf.

  • Abstützungen können wegsacken, wenn der Untergrund nicht ausreichend tragfähig ist oder die Stützfüße nicht unterbaut wurden.

Daher sind beim Kippen von Absetzbehältern immer:

  • die Abstützungen auszufahren und gegebenenfalls entsprechend der Tragfähigkeit des Untergrundes zu unterbauen,

  • schräg stehende Absetzkipper mit Hilfe der Abstützungen waagerecht zu stellen.

Um eine Gefährdung zu verhindern, ist zu beachten:

  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Kipphakensicherung.

  • Nehmen Sie den Absetzbehälter so auf, dass das Kipplager immer zum Heck des Absetzkipperfahrzeuges zeigt.

  • Beobachten Sie das Einrasten des Kipplagers in den Kipphaken.

  • Fahren Sie teleskopierbare Hubarme nicht aus, wenn das Kipplager im Kipphaken eingerastet ist, da dies zu einer Überlastung des Kipplagers führt.

  • Benutzen Sie Absetzbehälter, die dem Stand der Technik entsprechen, der in einschlägigen Normen beschrieben wird.

  • Führen Sie beim Kippen eines Absetzbehälters mit einem Kipplager den Steuervorgang ausschließlich vom Boden aus und außerhalb des Führerhauses durch.

  • Beim Kippen eines Absetzbehälters mit zwei Kipplagern kann die Fahrerin oder der Fahrer im Führerhaus sitzend den Absetzbehälter entleeren, wenn der Hersteller diese Vorgehensweise in seiner Bedienungsanleitung zulässt.

  • Ist es notwendig, anhaftendes Ladegut zu lösen, soll dies nur außerhalb des Gefahrenbereichs des herausrutschenden Ladegutes mit geeigneten Hilfsmitteln erfolgen.

6.6.1 Kippen an Absturzstellen

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§ 45 DGUV Vorschrift 70 und 71
§ 30 DGUV Vorschrift 43 und 44

Werden an Absturzkanten Entladestellen für Fahrzeuge eingerichtet und werden Materialien über die Absturzkante gekippt, sind diese durch ausreichend dimensionierte, mit dem Untergrund verankerte Anschläge zu sichern. Als Höhe des Anschlages ist mindestens 0,25 m vorgeschrieben.

Abweichend kann auf den Anschlag verzichtet werden, wenn die Entladestelle nicht dauerhaft genutzt wird und mindestens 5 m vor der Absturzkante eingerichtet ist und das entladene Material mit geeigneten Maschinen abgeschoben wird.

Auf Deponien ist ein Sicherheitsabstand von 10 m zum unbefestigten Haldenrand einzuhalten.

Beim Abkippen ist die Windrichtung zu berücksichtigen.

6.6.2 Kippstellen in Müllverbrennungsanlagen und Hallen

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Achtung!
Beim Kippen in den Müllbunker immer darauf achten, dass die Abstützungen ausgefahren sind.

Beim Kippen des Behälters können folgende Gefahren bestehen:

  • Einatmen von Stäuben,

  • Einatmen von Dieselmotoremissionen,

  • Lärm,

  • Kontakt mit biologische Arbeitsstoffen,

  • Kontakt mit Gefahrstoffen,

  • Überschlagen des Fahrzeuges.

Die erforderlichen Maßnahmen müssen mit den Anlagenbetreibern abgesprochen werden.

Die persönliche Schutzausrüstung ist der Fahrerin/dem Fahrer bereitzustellen und sie/er hat diese zu benutzen.

6.6.3 Öffnen von Absetzbehältern mit federentlasteten Deckeln

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Hinweis auf Öffnungsdruck
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Unterweisen Sie die Beschäftigten über die Gefahr beim Öffnen des Deckelverschlusses und die sichere Arbeitsweise beim Umgang mit Deckelbehältern.