Abschnitt 3.14 - 3.14 Einrichtungen zur Sicherung von Hilfsmitteln auf dem Absetzkipperfahrzeug
StVZO
DGUV Vorschrift 70 und 71
DGUV Information 214-003
VDI 2700
Hilfsmittel, wie Schaufeln, Besen, Netze, Zurrmittel usw., müssen gegen Herabfallen gesichert sein, z. B. durch
Staueinrichtungen wie Kisten, Kästen,
Einsteckhülsen,
kraftschlüssige Sicherungen wie Klemmvorrichtungen oder Zurrgurte.
Abb. 15 Gesicherte Hilfsmittel