Abschnitt 3 - 3 Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzkipperfahrzeugen und Transportanhängern
StVZO
9. ProdSV in Verbindung mit Anhang I der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
BetrSichV
DGUV Vorschrift 70 und 71
Die verkehrstechnische Beschaffenheit von Fahrzeugen ist durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.
Die Beschaffenheit von Maschinen, die auf Fahrzeugen angebracht sind, ist durch die Maschinenverordnung geregelt, hierzu zählen z. B.:
die Absetzkippeinrichtung,
hydraulische Anschläge sowie
hydraulische oder pneumatische
Ladungssicherungseinrichtungen.
Für die Beschaffenheit sowie den Betrieb der Absetzkipperfahrzeuge und der Transportanhänger gelten auch die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschriften 70 und 71).
Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit