DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 3 - 3 Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzkipperfahrzeugen und Transportanhängern

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StVZO
9. ProdSV in Verbindung mit Anhang I der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
BetrSichV
DGUV Vorschrift 70 und 71

Die verkehrstechnische Beschaffenheit von Fahrzeugen ist durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.

Die Beschaffenheit von Maschinen, die auf Fahrzeugen angebracht sind, ist durch die Maschinenverordnung geregelt, hierzu zählen z. B.:

  • die Absetzkippeinrichtung,

  • hydraulische Anschläge sowie

  • hydraulische oder pneumatische

    Ladungssicherungseinrichtungen.

Für die Beschaffenheit sowie den Betrieb der Absetzkipperfahrzeuge und der Transportanhänger gelten auch die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschriften 70 und 71).

Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit