Abschnitt 4.7 - 4.7 Sonderbehälter
DIN 30730
DIN 30734
Für spezielle Aufgabenstellungen stehen Sonderbehälter zur Verfügung.
Hierzu gehören z. B.
kranbare Absetzbehälter
mobile Abfallpressen
Wechselsilos
4.7.1 Kranbare Absetzbehälter
9. ProdSV in Verbindung mit Anhang I der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
Absetzbehälter, die zum Umsetzen mit Kranen oder Hilfsmitteln, z. B. geeigneten Traversen, unmittelbar angeschlagen werden können, fallen als Lastaufnahmemittel in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung.
Achtung!
Kein Anschlagen mit konventionellen Anschlagmitteln an den Aufhängezapfen.
Diese Absetzbehälter müssen so gestaltet sein, dass
diese als Lastaufnahmemittel für den Kranbetrieb deutlich und dauerhaft als solche gekennzeichnet sind,
für den Kranbetrieb vorgesehene Anschlagpunkte am Behälterrand vorhanden sind,
Anschlagpunkte für den Kranbetrieb deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sind,
sich das Anschlagmittel aus den Anschlagpunkten nicht unbeabsichtigt lösen kann,
der Behälter die im Kranbetrieb auftretenden Beanspruchungen aufnehmen kann,
sich keine Türen oder Klappen in den Wänden befinden,
eine CE-Kennzeichnung angebracht ist.
Abb. 23 Kranbarer Absetzbehälter
Kranbare Absetzbehälter mit einem umlaufenden, gleich hohen Rand können nicht mit jedem Absetzkipperfahrzeug entleert werden, das der DIN 30 723 entspricht. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass kranbare Absetzbehälter nur mit solchen Absetzkipperfahrzeugen gekippt werden, für die der Hersteller dies ausdrücklich in der Bedienungsanleitung zulässt. Der Behälter ist entsprechend zu kennzeichnen.
4.7.2 Mobile Abfallpressen
Mobile Abfallpressen fallen mit ihrer Verdichtungseinheit für Abfälle oder Wertstoffe in den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung. Sicherheitstechnische Anforderungen sind in der DIN 30730 beschrieben.
4.7.3 Wechsel-Silos
9. ProdSV in Verbindung mit Anhang I der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
DGUV Regel 113-005
Zum Aufnehmen, Transportieren und Aufstellen eines Wechsel-Silos sind Absetzkipper mit speziellen Aufnahmevorrichtungen erforderlich.
Sicherheitstechnische Anforderungen sind in der DIN 30734 beschrieben.
Der Umgang mit Wechsel-Silos ist in der DGUV Regel 113-005 "Behälter, Silos und enge Räume - Teil 2: Umgang mit transportablen Silos" beschrieben.