Abschnitt 4.4 - 4.4 Aufhängezapfen
DIN 30720-1
Aufhängezapfen müssen so gestaltet bzw. geschützt sein, dass
durch die Form ein unbeabsichtigtes Aushaken des Tragmittels verhindert wird,
durch die Gleitschiene ein Anstoßen an Fahrzeugteile, z. B. Hubarme vermieden wird.
Aufhängezapfen
Abb. 18 Aufhängezapfen und Gleitschiene