DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Kipplager

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DIN 30720-1, -2

Kipplager müssen so gestaltet sein, dass sie den zu erwartenden Beanspruchungen standhalten. Dies wird z. B. erreicht, wenn die auf das Kipplager wirkenden Kräfte in das Bodenblech und die Stirnwand eingeleitet werden, damit ein Herausreißen des Kipplagers aus der Stirnwand des Behälters vermieden wird. Kipplager von genormten Behältern nach DIN 30720-1 sind in das Stirnblech eingelassen.

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Eingelassenes Kipplager
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Sind Kipplager stumpf auf die Behälterstirnseite aufgeschweißt, kann dies durch dynamische Belastung während des Kippvorganges im Bereich der Schweißnähte zum Einreißen und Herausreißen des Kipplagers führen. Reißt ein Kipplager aus, kommt es zum Ausschwenken des Behälters, und das Absetzkipperfahrzeug kann sich nach hinten überschlagen.

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Abb. 16 In das Stirnblech eingelassene Kipplager

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Abb. 17 Aufgeschweißtes Kipplager entspricht nicht der DIN 30720-1