Abschnitt 3.2 - 3.2 Fahrgestell
StVZO
DGUV Vorschrift 70 und 71
Nr. 1.3.2 Anhang I Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
DIN 30723-1
Um eine sichere Beschaffenheit des Absetzkipperfahrzeuges zu gewährleisten, muss die Ausrüstung zwischen Bestellendem und Herstellendem des Aufbaus und des Fahrgestells bei der Bestellung vereinbart werden.
Weitere Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb sind
ausreichende Festigkeit der Konstruktion und
ausreichende Standsicherheit des Fahrzeuges.
Die Absetzkippeinrichtung muss mit einer Hublastbegrenzung, z. B. einem hydraulischen Druckbegrenzungsventil, versehen sein, die die gesamte Absetzkippeinrichtung und den Absetzbehälter vor Überlastung schützt.
Absetzkippfahrzeuge müssen mit einer Anzeige ausgestattet sein, die eine Überladung anzeigt.