DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Sicherer Einsatz von Absetzkippern
(DGUV Information 214-016)

Information

(bisher BGI 5004)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2017

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Einführung
Begriffe1
Absetzkipperfahrzeuge.
Absetzkippeinrichtungen
Absetzbehälter
Zur Prüfung befähigte Person
Verantwortung2
Grundsätzliches2.1
Unternehmerpflichten2.2
Gefährdungsbeurteilung2.3
Arbeitnehmerpflichten2.4
Mitbestimmung des Betriebsrates2.5
Haftung2.6
Eignung, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge des Fahrpersonals2.7
Betriebsanweisungen2.8
Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzkipperfahrzeugen und Transportanhängern3
Absetzkippeinrichtung3.1
Fahrgestell3.2
Befehlseinrichtungen3.3
Bedienplatz3.4
Hubarme3.5
Hydraulische Einrichtungen3.6
Kettenaufhängevorrichtungen3.7
Abstützungen3.8
Kipphaken3.9
Fangseile oder -ketten3.10
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen3.11
Einrichtungen zur Sicherung des Behälters auf dem Fahrzeug3.12
Pneumatische Einrichtungen3.13
Einrichtungen zur Sicherung von Hilfsmitteln auf dem Absetzkipperfahrzeug3.14
Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzbehältern4
Bauarten von Absetzbehältern4.1
Bezeichnung von Absetzbehältern4.2
Kipplager4.3
Aufhängezapfen4.4
Stapelsicherung4.5
Bewegliche Anbauteile4.6
Sonderbehälter4.7
Allgemeines5
Quetsch- und Scherstellen5.1
Kennzeichnung5.2
Sicherer Umgang mit Absetzbehältern6
Sicherer Umgang mit Absetzbehältern6.1
Aufnehmen von Absetzbehältern6.2
Absetzen von Absetzbehältern6.3
Transport von Absetzbehältern und Sicherheit im Straßenverkehr6.4
Ladungssicherung6.5
Kippen des Absetzbehälters6.6
Aufnehmen, Absetzen und Kippen von Absetzbehältern in der Nähe von elektrischen Freileitungen6.7
Auf dem Betriebshof6.8
Wartung und Reparatur7
Prüfung von Absetzkipperfahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern8
Auswahl der zur Prüfung befähigten Person8.1
Prüfung der Absetzkipperfahrzeuge durch eine zur Prüfung befähigte Person8.2
Prüfung der Absetzbehälter und Arbeitsmittel durch eine zur Prüfung befähigte Person8.3
Sicht- und Funktionskontrolle durch den Fahrzeugführer8.4
Nachweis der Prüfungen8.5
Persönliche Schutzausrüstung9
Anhang 1
Gesetze/Verordnungen/Technische Regeln1
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit2
Vorschriften2.1
Regeln2.2
Informationen2.3
Grundsätze2.4
Normen/VDE- und VDI-Bestimmungen3
PrüffristenAnhang 2
Muster-Prüfbefund: Prüfung von Absetzbehältern durch eine zur Prüfung befähigte PersonAnhang 3
Muster-Checkliste: Sicht- und Funktionskontrolle des Fahrzeuges vor Beginn der Arbeitsschicht durch das Fahrpersonal Anhang 4

Einführung

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Abb. 1 Absetzkipper

Diese DGUV Information wendet sich an Unternehmerinnen, Unternehmer und Beschäftigte, um ihnen Hilfen für ein sicheres Arbeiten mit Absetzkipperfahrzeugen, dazugehörigen Transportanhängern und Absetzbehältern an die Hand zu geben.

Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten mit Absetzkipperfahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern sind sowohl von der Unternehmensführung als auch von der Fahrzeugführerin bzw. dem Fahrzeugführer zu schaffen.

Diese DGUV Information soll Unternehmen unterstützen bei dem

  • Beschaffen, Ausrüsten und Auswählen von Fahrzeugen, Transportanhängern und den zugehörigen Absetzbehältern,

  • Bereitstellen von Fahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern,

  • Erstellen von Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen sowie

  • Unterweisen von Beschäftigten.

Diese DGUV Information soll der Fahrerin bzw. dem Fahrer behilflich sein bei dem

  • Benutzen von Fahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern,

  • Erkennen von Gefährdungen sowie

  • Vermeiden von Unfällen und Gesundheitsgefahren im Umgang mit Absetzkippern.

Am Seitenrand finden Sie Hinweise auf zugrunde liegende Gesetze, wichtige Vorschriften, das Regelwerk der Unfallversicherungsträger, Arbeitshilfen, weiterführende Materialien usw. Konkrete Anleitungen oder Hilfen sind rot oder grün markiert.

Zu den Arbeiten mit Absetzkipperfahrzeugen und Transportanhängern gehören Tätigkeiten, die so umfassend sind, dass sie in speziellen, von der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) erarbeiteten DGUV Informationen behandelt werden, z. B.

  • DGUV Information 214-080 "Sicheres Kuppeln von Fahrzeugen" (bisher BGI 599)

  • DGUV Information 214-003 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" (bisher BGI 649)