DGUV Information 209-066 - Maschinen der Zerspanung

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Abschnitt 8.7 - 8.7 Neue Prüfkonzepte

Die BetrSichV öffnet die Prüfintervalle in Richtung belastungsbezogener Prüfungen. Bei entsprechenden Kenntnissen können die bekannten wiederkehrenden Prüfintervalle möglicherweise verlängert werden. Längere als in den UVVen und BG-Regeln vorgeschriebene Prüfintervalle müssen jedoch begründet werden bzw. der Arbeitgeber/Betreiber trägt die Verantwortung für verlängerte Prüfintervalle. Hierzu könnte er z. B. Erfahrungen der Servicedienste der Hersteller oder Sachkundiger (SK) oder ggf. Sachverständiger (SV) nutzen.

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Bild 8-4: Gesamtkonzept zur Prüfung von Zerspanungsmaschinen

Bei der Beschaffung neuer Arbeitsmittel/Zerspanungsmaschinen bietet sich an, bestimmte Prüfungen bzw. Prüfintervalle in Lasten- und Pflichtenheften näher zu beschreiben bzw. bewusst vorzugeben.

Empfehlenswert ist, in Prüfkonzepten nicht nur die Prüfbestimmungen zutreffender Vorschriften umzusetzen, sondern Gesamtkonzepte zu erstellen, in welchen Hinweise der Hersteller zu Verschleißteilen, Hilfsstoffen, Wartungsempfehlungen usw. und auch eigene Erfahrungswerte einbezogen werden.

Bei der Anwendung von Gesamtkonzepten von Prüfungen zur Maschinensicherheit eröffnet die BetrSichV also die Möglichkeit, von wiederkehrenden zu belastungsbezogenen Prüfstrukturen zu kommen.