DGUV Information 209-066 - Maschinen der Zerspanung

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Abschnitt 4.10 - 4.10 Persönliche Arbeitshygiene

Arbeitskleidung und Straßenkleidung sollten getrennt aufbewahrt werden. Durch wassergemischte Kühlschmierstoffe benetzte Kleidungsstücke sind bald zu wechseln, da nach dem Trocknen hohe Konzentrationen von reizenden Substanzen zurückbleiben können. Gleiches gilt für Textilien, die zum Reinigen von Maschinenteilen und Werkstücken benutzt werden.

In diesen können feinste Metallpartikel zurückbleiben und so beim schnellen Reinigen von Händen und Unterarmen zu zusätzlicher Hautbelastung führen.