DGUV Information 209-066 - Maschinen der Zerspanung

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Hautschutzplan

Der Betrieb hat je nach Hautgefährdungen unterschiedliche Hautschutzpläne für wassergemischte Kühlschmierstoffe und für nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe aufzustellen, in denen die Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel unter Berücksichtigung der verwendeten Kühlschmierstoffe festgelegt sind. Die Pläne für wassergemischte Kühlschmierstoffe sollen auf blauem Untergrund, die für Öle auf gelbem Untergrund im Arbeitsbereich ausgehängt werden.

In Waschräumen, an Waschplätzen etc. sind die erforderlichen Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegepräparate bereitzustellen.